Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtig und zukünftig geschlossenen Aufträge/Verträge zwischen Auftraggeber und GreenInk Grafikdesign (nachfolgend auch „Coverdesigner“ und „Grafikdesigner“ genannt), Sophie Herbst (Sophie Handschuh) | c/o IP-Management #3671 | Ludwig-Erhard-Str. 18 | 20459 Hamburg. Dies schließt alle Aufträge jeglicher Art ein (Buchcoverdesigns, Farbschnitte sowie Brandings, Logos, alle digitale Designs und Print-Designs und weitere).

1.2. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart und werden geltend, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach Zugänglichkeit und dementsprechender Kenntnisnahme widerspricht.

1.3 Abweichungen dieser Bedingungen sind nur nach schriftlicher Genehmigung des Coverdesigners gültig.

1.4 Die im Nachfolgenden aufgeführten Bedingungen gelten auch, wenn der Coverdesigner den Auftrag des Auftraggebers in Kenntnis abweichender Bedingungen von den hier dargelegten, vorbehaltlos ausführt.

2. Urheberrecht und Nutzungsrecht (Vertragsgegenstand)

2.1 Die Entwürfe, Reinzeichnungen und finalen Designs unterliegen dem Urheberrecht. Jeder abgeschlossene Vertrag, jeder erteilte Auftrag, stellt einen Urheberwerkvertrag dar, der die Nutzungsrechte (siehe Punkt 2.3) einräumt. Jegliche wettbewerbsrechtliche Zuverlässigkeit, schutzrechtliche Verwendbarkeit der Arbeiten liegen nicht in der Verantwortung des Coverdesigners, sondern in der Verantwortung des Auftraggebers.

2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung von GreenInk Grafikdesign weder im Original noch in der Reproduktion verändert noch an Dritte weitergereicht werden. Jede teilweise oder vollständige Nachahmung ist unzulässig.
Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetztes gelten zwischen Auftraggeber und Coverdesigner auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z. B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in diesem Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

2.3 Bei Verstoß gegen Punkt 2.2, Satz 1 und 2, ist GreenInk Grafikdesign berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung, neben der ohnehin fälligen Vergütung zu fordern, die umgehend zu zahlen ist.

2.4 GreenInk Grafikdesign räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte (Verbreitung, Vervielfältigung, etc.) ein. Von GreenInk Grafikdesign wird nur die Werknutzungsbewilligung erteilt. Eine Übertragung an dritte Parteien erfordert die ausdrückliche, schriftliche Genehmigung des Coverdesigners. GreenInk Grafikdesign bleibt als Grafikdesigner und Urheber berechtigt, die Entwürfe und Reinzeichnungen im Rahmen von Marketing, Eigenwerbung, zu verwenden.

2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

2.6 Der Coverdesigner, GreenInk Grafikdesign, hat als Urheber das Recht auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber „GreenInk Grafikdesign“ genannt zu werden. Wird das Recht auf Namensnennung verletzt, ist eine Strafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung (neben der ohnehin fälligen Vergütung) zu zahlen.

2.7 Vorschläge, Weisungen oder Mitarbeit des Auftraggebers und etwaiger Mitarbeiter dessen – ob aus gestalterischen, technischen oder weiteren Gründen – begründen kein Miturheberrecht. Sie haben zudem keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung, solange diesen keinen Mehraufwand für den Coverdesigner bedeuten.

2.8 GreenInk Grafikdesign nutzt zur Erstellung von Covern und allen anderen Bildmaterialien ausschließlich Stockfotos von Shutterstock und selbst handgezeichnete Elemente (digital drawing, Illustrationen). Die Verwendung der Grafikmaterialien unterliegt den Nutzungsrechten der Standardlizenz von Shutterstock (siehe Punkt 7.3).

2.9 Aufgrund der Nutzung von Stockfotos ist nicht gewährleistet, dass der Auftraggeber alleiniger Nutzer des benutzten Bildmaterials ist. Dafür kann GreenInk Grafikdesign nicht haftbar gemacht werden.

2.10. KI-KLAUSEL: Sophie Herbst/GreenInk Grafikdesign ist gegen jegliche Nutzung von K.I. (AI). Bei der Erstellung von Covern oder Illustrationen und anderen Grafikaufträgen wird keine Form von KI verwendet. Alle Cover und Illustrationen werden per Hand gestaltet, unter der Verwendung von Stockfotos oder eigenen, per Hand illustrierten, Elementen. Gern führt die Coverdesignerin/Illustratorin auf Anfrage die einzelnen Schritte der Gestaltung noch einmal durch und erklärt KundInnen nach der fertigen Gestaltung einzelne Schritte.

3. Vergütung

3.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die angegebenen Preise auf der Homepage sind, aufgrund der Kleinunternehmerregelung (Stand Februar 2025) ohne Mehrwertsteuer zu verstehen (Nettopreise).

3.2 Vergütungen sind nach Abnahme des finalen Entwurfs fällig.

3.3 Bei Zahlungsverzug kann der Coverdesigner Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

3.4 GreenInk Grafikdesign behält sich das Recht vor, Aufträge von Neukunden nur gegen Vorkasse oder Teilvorauszahlung (Anzahlung) anzunehmen und zu bearbeiten.

3.5 Werden Entwürfe und/oder Reinzeichnungen in größerem Umfang als vorgesehen genutzt, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

3.6 Bei Abbruch des Auftrags durch den Auftraggeber werden die für GreenInk Grafikdesign angefallenen Arbeitsaufwände und Kosten in Rechnung gestellt.

3.7 Da Gestaltungsfreiheit im Rahmen des Auftrags besteht, darf die Abnahme des Auftrags nicht aus künstlerisch-gestalterischen Gründen verweigert werden.

3.8 Jegliche Anfertigung von Entwürfen, Covern, Designs, Logos, Werbemitteln und sämtlichen anderen Tätigkeiten, die der Auftraggeber vom Coverdesigner und Grafikdesigner verlangt, sind kostenpflichtig. Unentgeltliche Tätigkeiten sind nicht berufsüblich und bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von GreenInk Grafikdesign oder einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und GreenInk Grafikdesign.

4. Fremdleistungen, Nebenkosten, Reisekosten

4.1 GreenInk Grafikdesign ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, GreenInk Grafikdesign hierzu eine entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.

4.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von GreenInk Grafikdesign abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, GreenInk Grafikdesign im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Vor allem von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises der Fremdleistung.

4.3 Nebenkosten, die für die Anschaffung und/oder Anfertigung von Materialien, 3D-Modellen, Illustrationen, Fotos etc. entstehen, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.4 Reisekosten und Spesen in Bezug auf Reisen, die von GreenInk Grafikdesign im Zusammenhang mit dem Auftrag unternommen werden und mit dem Auftraggeber vereinbart sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Eigentum

5.1 Stellt GreenInk Grafikdesign dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung, dürfen diese nur mit Einwilligung und schriftlicher Genehmigung von GreenInk Grafikdesign verändert werden.

5.2 Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrecht, dem Auftraggeber werden lediglich die Nutzungsrechte eingeräumt.

5.3 Bei Beschädigung und/oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber den Arbeitsaufwand, der zur Wiederherstellung der Originale notwendig ist, zu vergüten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

5.4 Auch Dateien und Daten bleiben Eigentum von GreenInk Grafikdesign. Es besteht keine Verpflichtung, Originaldateien herauszugeben (siehe Punkt 6 und folgende).

6. Daten und Herausgabe

6.1 GreenInk Grafikdesign ist Urheber und Eigentümer der Originaldateien. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe der Originaldateien (z.B. psd-Dateien), so ist dies gesondert schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

6.2 Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrecht, dem Auftraggeber werden lediglich die Nutzungsrechte eingeräumt.

6.3 Bei Beschädigung und/oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber den Arbeitsaufwand, der zur Wiederherstellung der Originale notwendig ist, zu vergüten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

6.4 Eine Änderung an Originaldateien ist ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von GreenInk Grafikdesign erlaubt.

6.5 Der Auftraggeber trägt die Gefahr und Kosten des Versandes/Transports der Dateien, Daten und Datenträger, sowohl online als auch offline.

6.6 GreenInk Grafikdesign haftet nicht für Mängel oder Schaden an Dateien, Daten und Datenträgern. Die Haftung ist außerdem ausgeschlossen bei Fehlern, die beim Datenimport auf das System oder den Datenträger des Auftraggebers entstehen.

7. Pflichten des Auftraggebers

7.1 Im Zuge der Zusammenarbeit überlässt der Auftraggeber GreenInk Grafikdesign unentgeltlich mindestens ein Belegexemplar, welches, wie sämtliche durch den Auftrag entstandene Werke, zum Zweck der Eigenwerbung in sämtlichen Medien verwendet werden kann. Dabei darf GreenInk Grafikdesign auch auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber hinweisen. Letztem Satz kann durch den Auftraggeber nur schriftlich widersprochen werden.

7.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Coverdesigner/Grafikdesigner vor Bearbeitung des Entwurfs alle nötigen Informationen für den Auftrag zur Verfügung zu stellen.

7.3 Durch die von GreenInk Grafikdesign erworbene Standardlizenz von Shutterstock, wird dem Auftraggeber ein Nutzungsrecht für die Vervielfältigung von bis zu 500.000 Exemplaren eingeräumt. Sollte der Auftraggeber eine höhere Vervielfältigung benötigen, so muss der Auftraggeber eigenständig eine erweiterte Lizenz der Bildrechte erwerben. Auf Nachfrage erhält der Auftraggeber Informationen dafür bei GreenInk Grafikdesign.

8. Haftung

8.1 GreenInk Grafikdesign haftet nur für entstandene Schäden, die GreenInk Grafikdesign vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat. Dies gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Verlagsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

8.2 Die Haftung von GreenInk Grafikdesign wird auf die vom Auftraggeber erhaltenen Vergütungen beschränkt.

8.3 GreenInk Grafikdesign übernimmt für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung. GreenInk Grafikdesign tritt in einem solchen Fall lediglich als Vermittler auf.

8.4 Mit der Freigabe und Abnahme des Werks (Entwürfen, Reinzeichnungen) durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und Produkt.

8.5 Bei Datenverlust oder Datenbeschädigung durch höhere Gewalt haftet der Coverdesigner nicht. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

8.6 GreenInk Grafikdesign haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.

8.7 Der Auftraggeber unterliegt bezüglich der Stockfotos den Nutzungsrechten der Standardlizenz von Shutterstock (siehe Punkt 7.3). GreenInk Grafikdesign kann bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsrechte seitens des Auftraggebers nicht haftbar gemacht werden. GreenInk Grafikdesign haftet nicht für die Einhaltung der Standardlizenz.

8.8 Beanstandungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Auslieferung des Werks/Produkts schriftlich bei GreenInk Grafikdesign geltend zu machen. Nach dem Zeitraum von sieben Tagen gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

8.9 GreenInk Grafikdesign haftet nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse der Leistungserbringer und deren Fremdleistungen, die auf Veranlassung des Auftraggebers oder im Namen des Auftraggebers beauftragt wurden. GreenInk Grafikdesign kommt in einem solchen Fall nur die Rolle des Vermittlers zu. ​​

9. Gestaltungsfreiheit, Vorlagen und Durchführung eines Auftrags

9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für GreenInk Grafikdesign Gestaltungsfreiheit. Hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind aufgrund der Gestaltungsfreiheit Reklamationen ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die daraus entstehenden Mehrkosten zu tragen.

9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann GreenInk Grafikdesign eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Auch Schadensersatzansprüche bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und für entgangene Geschäfte kann GreenInk Grafikdesign geltend machen.

9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an GreenInk Grafikdesign übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber GreenInk Grafikdesign von allen Ersatzsprüchen Dritter frei.

10. Vertragsauflösung

10.1 Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Grafikdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen. Diese lautet wie folgt: bei Kündigung vor Arbeitsbeginn werden 10 Prozent der vereinbarten Vergütung fällig. Darüber hinaus sind abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

10.2 Durch Zahlung der Aufwandsentschädigung erwirbt der Kunde (ehemaliger Auftraggeber) an den Arbeiten von GreenInk Grafikdesign keinerlei Rechte, auch keine Nutzungsrechte. Nicht ausgeführte Entwürfe oder Konzepte sind unverzüglich an GreenInk Grafikdesign zurückzustellen.

11. Schlussbestimmungen

10.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von GreenInk Grafikdesign als Gerichtsstand vereinbart.

10.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

10.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam.

Stand: 07/2025